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BundesländerEin sogenanntes Bundesland innerhalb Deutschlands ist ein eigentliches staatliches Völkerrechtssubjekt. Zwar ist oft von Bundesländern die Rede, jedoch wird in wichtigen offiziellen Dokumenten wie auch dem Grundgesetz oder den Verfassungen der Länder selbst, dieser Begriff nicht verwendet. Die deutschen Länder bilden gemeinschaftlich die Bundesrepublik Deutschland und stellen nicht andersherum lediglich Verwaltungseinheiten der Bundesrepublik dar.
Die heutigen Länder sind ein Ergebnis der territorialen Neuunterteilung nach 1945 des ehemaligen Deutschen Reiches. Die Regionen des Deutschen Reiches wurden verteilt. Erste Länder wurden in der sowjetischen Besatzungszone gegründet. Indes lag das Ziel der Sowjets für ein zukünftiges Deutschland in einem zentralistischen Staat, in dem die Länder nur Verwaltungseinheiten bilden sollten. Dem stand das vorrangig von den Amerikanern beabsichtigte Vorhaben eines föderalen Staates entgegen. Ihrem Konzept nach sollten die Länder eine gewichtigere politische Rolle spielen. So entstanden im September 1945 in der US-amerikanischen Besatzungszone erste Länder mit dieser Orientierung. Innerhalb der vier Besatzungszonen auf dem Gebiet der jetzigen Bundesrepublik Deutschland waren es anfangs 16 Länder.
Interessante und unterhaltsame Weblinks zu den einzelnen „Bundesländern“ Deutschlands und regionalen Themen finden Sie in dieser Rubrik.
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